
BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG VERMÖGENSSCHADEN-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG INHALTSVERSICHERUNG HAFTPFLICHTVERSICHERUNG für ANSPRÜCHE aus DISKRIMINIERUNGSTATBESTÄNDEN Es gibt viele Möglichkeiten Ihren eigenen Versicherungsschutz auf zu bauen. Die hier aufgezählten sind die wichtigsten. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Und für den Fall, dass wir nichts für Sie tun können, so hoffen wir trotzdem, dass wir Ihnen einige Anregungen und Tipps geben konnten, die Sie in der täglichen Arbeit ein klein wenig weiter bringen.
Solange Sie für Ihren Kunden, die Eigentümergemeinschaft, tätig sind, werden Personen- und Sachschäden, die Sie Dritten zufügen über die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Was aber wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter (auch Hausmeister) die Eigentümer selbst schädigen? Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie hier gegen Ansprüche der Eigentümer.
Gleiches wie bei der Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden gilt natürlich auch für Vermögensschäden. Stellen Sie sich vor Sie haben Bausachmängel nicht rechtzeitig gemeldet und dadurch der WEG einen finanziellen Schaden zugefügt. Schnell sind hier hohe Geldbeträge als Schadenersatzanspruch erreicht.
Vergessen Sie nicht den Schutz Ihrer Büroeinrichtung. Je nach Betriebsgröße sind auch hier schnell einige zehntausende Euro an Wert vorhanden. Über eine passende Versicherung, lässt sich das Inventar gegen Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Vandalismus schützen. Natürlich können Sie für den Fall der Fälle auch eine Betriebsunterbrechungs-versicherung mit integrieren, bei der die laufenden Betriebskosten vom Versicherer übernommen werden, wenn die Büroräume aufgrund eines Schadenfalls unbenutzbar wurden.
Als Ergänzung bietet sich diese Spezialversicherung für Ihre gesamte technische Ausstattung an. Egal, ob Kopiergerät, Fax, Computer oder auch die Telefonanlage, eine Elektronikversicherung ersetzt bei Schäden (fast) aller Art die entstandenen Kosten. Selbst die Wiederherstellung der Daten oder vorhandener Programme ist versichert. Sollten Ihre Geräte geleast oder gemietet sein, besteht der Leasing- oder Mietgeber meist auf den Abschluss einer solchen Versicherung. Prüfen Sie den Leasing-/Mietvertrag da hier meistens diese Versicherung bereits mit angeboten wird. Nicht immer ist dies auch die günstigste Möglichkeit sich ab zu sichern.
(Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG)
Neue Gesetze erfordern neue Versicherungslösungen. Schadenersatzansprüche aufgrund benachteiligender Formulierungen, z.B. bei Mietausschreibungen oder Stellenanzeigen gelten hier versichert. Unwissenheit Schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen !